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Leseprobe für das Buch Der Mordfall Kozuszek im Brennpunkt der deutsch-polnischen Beziehungen von Sybille Eberhardt:

DER MORDFALL KOZUSZEK

1) Konfrontation mit einer Tragödie
Als ich 2010 den Geburtsort meiner Mutter im ehemaligen Westpreußen aufsuchte, hatte ich keine Ahnung von der Tragödie, die sich dort Jahre nach ihrem Wegzug aus dem Landkreis Bromberg/Bydgoszcz 1940 unter den Augen ihrer Familie abspielte, ohne Spuren im Familiengedächtnis zu hinterlassen. Man ließ zu, dass das eigene Wissen um ein Kapitalverbrechen, nämlich Mord an einem polnischen Nachbarn, auf einen kleinen Teil der Familie beschränkt, an die nächste Generation nicht weitergegeben und beim Versuch der öffentlichen Aufarbeitung Jahrzehnte später vor einem bundesdeutschen Gericht heruntergespielt wurde. Zwar gab es in meiner Familie kein Wissen um den Tathergang, aber doch über manche Hintergründe. Bei den Nachfahren der betroffenen polnischen Familie dagegen sind die tragischen Ereignisse während der deutschen Besatzung heute noch präsent. Sie berichteten mir von den Großeltern, die im Landkreis Bromberg nach der polnischen Staatsgründung einen Bauernhof erwarben, den sie Ende der zwanziger Jahre ihrem ältesten Sohn übertrugen. Er bewirtschaftete den elterlichen Hof bis zum Oktober 1939 selbständig, dem Zeitpunkt, von dem an er wie andere polnische Höfe auch einem deutschen Treuhänder überstellt wurde. Der Versuch des jungen Bauern, im Sommer 1940 die Rückgabe des Hofes vom Treuhänder und den deutschen Behörden zu erwirken, schlug fehl. Er wurde zusammen mit seiner Frau dem Treuhänder als Zwangsarbeiter auf seinem eigenen Hof zugeteilt. Streitigkeiten mit dem Treuhänder blieben nicht aus, sondern eskalierten schließlich zu einer tätlichen Auseinandersetzung, nach der sich der polnische Jungbauer zunächst versteckte, dann aber durch ortsansässige Nazis festgenommen und einem ausgestreuten Gerücht zufolge 'auf der Flucht erschossen' und begraben worden sei. Über die näheren Umstände des Verbrechens und die Grabstätte erfuhren sie nichts. Die polnischen Dorfbewohner mutmaßten, der Ermordete sei ein Opfer des Treuhänders geworden, zumal dieser nicht lange nach der Tat mit unbekanntem Ziel aus dem Ort verschwand. Der Vater des ermordeten polnischen Jungbauern erlag noch in demselben Jahr einem Herzinfarkt, eine einfühlsamere Aussage wäre, er starb an gebrochenem Herzen, die junge Ehefrau gebar im selben Zeitraum Zwillinge, die sofort nach der Geburt starben. Damit war ein ganzer Familienzweig ausgelöscht. Die junge Witwe wurde an die polnisch-sowjetische Grenze deportiert, wo sie bis zum Kriegsende Zwangsarbeit leistete. Die Mutter und der jüngere Bruder des Ermordeten überlebten Krieg, Zwangsarbeit und deutsche Besatzung und meldeten danach den Mord den polnischen Strafverfolgungsbehörden. 6 ½ Jahre nach dem Tod von Michal Kozuszek, wie der Ermordete hieß, meldete der 'Illustrierte polnische Kurier' in seiner 5. Ausgabe vom Januar 1947, dass das Bezirksgericht von Bydgoszcz auf Akten der Gestapo gestoßen ist, die sich mit seinem Schicksal befassten. Die Journalistin Franciska Bzamowa, die sich auch mit dem Thema der deutschen Diversion beschäftigte (Günter Schubert erwähnt eine Aussage hierzu in seinem Buch 'Das Unternehmen 'Bromberger Blutsonntag' Tod einer Legende', Köln 1989, S. 102), fasste den Inhalt der Akte zusammen, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Aussage des volksdeutschen Treuhänders Emil Schwarz 'vor den Nazi-Behörden', gemeint ist wohl das Bromberger NS-Gericht, legte, die den gegensätzlichen Rechtsanspruch auf den Hof und die Empörung des Deutschen über die Weigerung des Polen, die Rolle des Befehlsempfängers zu akzeptieren, sowie über dessen Verhalten, den Hof weiter zu bewirtschaften, als gäbe es keinen Treuhänder, anschaulich zum Ausdruck brachte. Dieser Teil von Bzamowas Artikel ist als Quelle von unschätzbarem Wert, da sich die darin erwähnten Aussagen des Treuhänders in den Gerichtsakten nicht erhalten haben. Bzamowa berichtet, wie diese Widersetzlichkeit des Polen und das Unterlaufen der Herrschaftsstrukturen auf der örtlichen Ebene das Eingreifen der örtlichen Mitglieder der Nazi-Organisationen (SA,SS etc.) hervorruft, wobei sie übersieht, dass letztere überwiegend selbst als Treuhänder fungieren und im eigenen Interesse allen ihnen unterstellten Polen ein abschreckendes Beispiel für mangelnde Unterwürfigkeit bieten wollen. Deutlich lässt sie die Brutalität der Mordgesellen werden, erlaubt es jedoch dem würgenden Mörder Schlag, der namentlich genannt wird, sich hinter dem kollektiven 'wir' zu verstecken. Vermutlich haben die Hinterbliebenen des Ermordeten diesem Hinweis daher zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl sich der Zeitungsartikel in ihrem Besitz befand, bis heute von ihnen aufbewahrt wurde und von dem sie mir eine Kopie schickten, dessen Original ich außerdem in der Bydgoszczer Stadtbibliothek einsehen konnte. Die Autorin stellt schon 1947 die Besonderheit des Falles heraus, der bis 1942 die deutschen Gerichte bis zum Reichsjustizminister beschäftigte, während gleichzeitig tausende polnischer Bürger in Gefängnissen und Lagern umkamen, ohne dass ihr Schicksal vor deutsche Gerichte kam. Allerdings kann die Autorin zu diesem Zeitpunkt die Hintergründe dieser Praxis noch nicht analysieren. Für sie drängt sich der Vergleich zu dem Volkshelden Drzymala auf, der sich 1904 dem preußischen Feuerstättengesetz widersetzte, mit dem Preußen polnischen Grundbesitz zurückdrängen wollte. Sie ahnte nicht, wie nahe sie durch diesen Vergleich der eigentlichen Vorgeschichte der Tragödie kam.

2) Die Geschichte des Grundstücks der Familie Kozuszek
Das Grundstück der Kozuszeks gehörte zu einer von 10-11 Ansiedlerstellen, die die preußische Ansiedlungskommission aus einem ca. 160 ha großen Besitz (genau 160,62,80 ha) im Gutsbezirk Mocheln, Kr. Bromberg, zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebildet hatte mit dem Zweck, der Landflucht und dem Anwachsen des polnischen Bevölkerungsteils hier wie in anderen Regionen Westpreußens gegenzusteuern durch die Ansetzung von provinzfremden deutschen Siedlern, denen der Kauf eines meist über 10 ha großen Grundstücks zu günstigen Konditionen angeboten wurde, um auf diese Weise die deutsche bäuerliche Mittelschicht zu stärken.
Durch langfristig angelegte Rentenverträge konnten auch Bewerber berücksichtigt werden, die wenig oder kein Eigenkapital besaßen. Um zu verhindern, dass das Grundstück im Falle eines späteren Verkaufs an einen Polen fiel, wurde dem preußischen Staat eine Genehmigungspflicht bzw. ein Wiederkaufsrecht vertraglich zugesichert. Die wirtschaftliche und soziale Zielsetzung wurde durch das vertraglich festgelegte Anerbenrecht gefestigt, das die Aufteilung des Grundstücks verhinderte. Ein großer Teil der Bewerber um die Ansiedlerstellen im Gutsbezirk Mocheln kamen aus Russisch-Polen, das 1905 ebenfalls von der russischen Revolution erschüttert wurde.
Ludwig Altmann, der mit seiner Frau von einer Kämpe bei Warschau zugewandert war, erhielt die 13,4 ha große Ansiedlerstelle Nr. 46 im Mocheln zugerechneten Ortsteil Neurode, das spätere Kozuszek-Grundstück, und wurde mit seiner Frau am 23. März 1910 im Grundbuch Mocheln Bd. IV Bl. 87 als Eigentümer eingetragen.
Nach 10 Jahren mühsamen Wirtschaftens sind die Lasten so hoch, dass sich die Familie zum Verkauf entschließt. Der in den allgemeinen Bedingungen des Rentenvertrags[1] frühestmögliche Veräußerungszeitraum von 12 Jahren ist zwar noch nicht erreicht und damit droht nach §4 eine Geldstrafe bis zur Höhe einer Jahresrente (525 Mk) pro genossenem Freijahr (aufgeschobene Renten- und Steuerzahlungen), doch die infolge der deutschen Niederlage im 1. Weltkrieg eingetretenen Veränderungen veranlassen auch andere Ansiedlerfamilien zum Verkauf, weil z.B. der Landwirt im Krieg gefallen ist oder die Ansiedler nach den im Versailler Vertrag festgeschriebenen deutschen Gebietsabtretungen die Eingliederung in den neu gegründeten polnischen Staatsverband ablehnen.
Am 16. Juni 1919, sechs Tage vor Abschluss des Versailler Vertrages, schließen Ludwig Altmann und seine Ehefrau mit dem Deutschen Julius Schwarz, dessen Familie ebenfalls aus dem Herkunftsgebiet der Verkäufer stammt (Raum Warschau), einen notariellen Vertrag, der den Grundstücksverkauf besiegelt. Die Ausweise der männlichen Vertragspartner deuten darauf hin, dass Ludwig Altmann im Militär gedient, Julius Schwarz mindestens mit dem Militär zu tun hatte. Ob indes die Zugehörigkeit zur Ersatzreserve Ludwig Altmanns Arbeit als Landwirt beeinträchtigt hat, lässt sich daraus nicht schließen. Es ist aus den Unterlagen auch nicht ersichtlich, ob er wie sein Bruder Friedrich eine Kriegsverletzung, die seine Arbeitskraft einschränkte, erlitten hat.
Für den Außenstehenden erscheint die Eigentumsübergabe ziemlich überstürzt vorgenommen worden zu sein. Bereits am 1. Juli 1919 übernimmt Julius Schwarz den Hof, noch bevor die Ernte eingefahren ist. Der Alteigentümer zieht mit seiner Familie, dem Mobiliar und ein wenig Kleinvieh ins ca. 25 km entfernte Buszkowo/Buschberg, wo ebenfalls zwischen 1905 und 1907 eine beträchtliche Anzahl von deutsch-russischen Familien angesiedelt worden war. Da der Zeitpunkt auf den 8. Jahrestag fällt, an dem das letzte Freijahr endete, mag auch ein günstigerer Eindruck auf den Präsidenten der Ansiedlungskommission erhofft worden sein, der über die Geldstrafe zu entscheiden hatte. Zu diesem Zeitpunkt residierte er infolge des Posener Aufstandes allerdings nicht mehr in der Paulistr. in Posen, sondern war nach Berlin ausgewichen. Eine Bestätigung des Kaufvertrags erhält der Käufer erst am 4.8.1919 durch den noch in Bromberg residierenden deutschen Landrat (bis zur polnischen Übernahme der Stadt im Januar 1920).
Die folgenden 4 Jahre sind für Julius Schwarz geprägt von der falschen Hoffnung auf Akzeptanz der geschaffenen Fakten durch die polnischen Behörden.
Am 10. September 1919 erhält das Amtsgericht in Bromberg ein Schreiben von der Deutschen Bauernbank in Danzig, mit der Aufforderung, auf Grund einer ihr vom preußischen Staat/Ansiedlungskommission erteilten Vollmacht, die am 4. August 1919 (demselben Tag, an dem der Landrat den Kaufvertrag bestätigte) zu den Grundakten überreicht wurde, die Abtretung aller Rechte des preußischen Staates, 'und zwar der Hypotheken nebst Zinsen und Nebenleistungen' an die Danziger Bauernbank ins Grundbuch einzutragen. - Ein vergeblicher Schachzug des preußischen Staates gegen die Folgen von Versailles. Nachdem Käufer und Verkäufer ihren restlichen Verpflichtungen nachgekommen sind, reicht der Notar, Justizrat Fuchs, am 6. Oktober 1919 den Kaufvertrag vom 16. Juni zusammen mit der Vereinbarung der Eigentumsübertragung im Grundbuch auf Julius Schwarz vom 6. Oktober beim Amtsgericht in Bromberg ein. Auf diesem Schreiben notiert das Amtsgericht handschriftlich, dass dem gestellten Eintragungsantrag erst nach der Beibringung der Veräußerungsgenehmigung der Generalkommission[2] entsprochen werden kann...

3) Das soziale und politische Umfeld der Kozuszeks
lässt sich nur in groben Zügen umreißen, da weder eine Dorfchronik noch eine soziologische Studie zur Dorfstruktur von Mocheln vorliegen.
Als Kozuszeks sich in dem ca. 60 Einwohner zählenden Neurode niederlassen, finden sie einen Ort vor, der wegen der in etwa gleich großen Höfe, die die Ansiedlungskommission geschaffen hatte, ziemlich homogen zu sein schien, der aber - wie die meisten Orte infolge der Gebietsabtretungen an Polen auf Grund der militärischen Niederlage Deutschlands - durch Abwanderung vieler Deutscher von einer Umstrukturierung betroffen war, die das Kräfteverhältnis der verschiedenen Nationalitäten zugunsten einer knappen polnischen Mehrheit verschob. Damit fiel sie zwar nicht so krass aus wie im Hauptort Mocheln, wo seit 1885 der deutsche Anteil von 75% auf nun 40% schmolz. Dennoch war auch hier die deutsche Minderheit immer noch wesentlich stärker als in Bromberg (laut Rogall sank der deutsche Bevölkerungsanteil hier von 77,5% im Jahr 1910 auf 8,5% 1931)[3] und anderen Städten.
Die deutschen Nachbarn mussten lernen, sich in die Minderheitenrolle zu fügen, was den alteingesessenen Preußen sicher weniger leicht fiel als den aus Russisch-Polen erst vor 10 - 15 Jahren Eingewanderten. Mit der älteren Generation der deutschen Ansiedler aus Russisch-Polen dürfte den polnischen Neubürgern die Verständigung leicht gefallen sein, da erstere meist noch fließend polnisch sprachen, während die jüngere Generation oft nur wenige polnische Ausdrücke kannte.
Die Nachbarn von Kozuszeks zur Linken war die aus Russisch-Polen 1907 zugezogene deutsche Familie meines Großvaters, der sich fließend mit seinen polnischen Nachbarn verständigen konnte. Die Nachbarn von Kozuszeks zur Rechten waren Polen, die selbst erst 1920 zugezogen waren, da die deutsche Familie ihren Hof nach dem Tod des Landwirts im Krieg verkauft und ins deutsche Reich abgewandert war. Das nachbarschaftliche Verhältnis, soweit es überliefert ist, war von gegenseitiger Wertschätzung und Hilfsbereitschaft geprägt.
Ein echtes Zusammenwachsen war jedoch nicht möglich. Zu groß waren die Fliehkräfte der Deutschen, die einer Integration entgegenstanden und in ihr die Gefahr der Assimilation und des Identitätsverlustes sahen. Die Gruppe der aus Russisch-Polen stammenden Deutschen war mit dem Gefühl des Isolationismus (d.h. auf einer deutschen Insel zu leben) vertraut und fügte sich den Geschicken, ohne aus dieser Rolle auszubrechen und aufgrund der eigenen Erfahrung im neuen demokratischen Polen nach Wegen einer weitergehenden Verständigung und Integration zu suchen. Vermutlich fühlte sie sich zu schwach gegenüber der Gruppe der alteingesessenen Preußen, in die sie sich eben erst seit rund 15 Jahren integriert und von dieser Integration profitiert hatte...

b) Die Einflussnahme auf die Justiz
erfolgt von verschiedenen Seiten und ist so umfangreich, dass ihr hier neben der Tataufklärung ein eigener Schwerpunkt eingeräumt werden muss.
- Nachdem die Kripo zwecks Auffindung der Leiche zur anschließenden Obduktion eingeschaltet wurde, wurde bereits am 3.10.40 die Zuständigkeit des Bromberger Gerichts von SS-Hauptschar-führer und Kriminaloberassistent Klatt in Frage gestellt und mit dem Hinweis auf politische Motive der Schwerpunkt der Tatbeurteilung von der Schwerstkriminalität verschoben und mit dem angeblichen Fehlverhalten des Opfers in Zusammenhang gebracht, wenn nicht entschuldigt: 'Wie aus der Akte ersichtlich ist, dürften der Tat politische Motive zu Grunde liegen. Der erschossene Pole [Der Kriminaloberassistent nimmt als gegeben hin, was erst noch zu beweisen ist! (S.E.)] hat die Arbeit verweigert und den Treuhänder Schwarz angegriffen und zerschlagen. Wie ... weiter ersichtlich ist, sind die vermutlichen Täter Mitglieder der SS. Es dürfte zu erwägen sein, ob für die weitere Bearbeitung der Sache nicht die Geheime Staatspolizei zuständig ist.'[4] Da die Gestapo an dem Fall nicht interessiert ist, bleibt Klatts versuchte Einflussnahme hier ergebnislos.
- Einen Tag vor der Vernehmung des Täters und seinem Geständnis interveniert der Führer des SS-Abschnitts Bromberg, Ihle. Er sucht den Sachbearbeiter des Staatsanwalts auf, präsentiert den bisher unbekannten Mittäter, SS-Mann K..p, in schriftlicher Form und dringt auf die Abgabe des Vorgangs an das SS- und Polizeigericht 4 in Danzig. Außerdem legt er in einem Ferngespräch (zwischen dem 6. und 8.10.40) mit dem Sachbearbeiter Tauscher dar, 'dass der Beschuldigte Schlag als Hilfspolizei-Beamter anzusehen sei, da er von dem Distriktskommissar Hammler, also der zuständigen Ortsbehörde, den Auftrag zur Tat erhalten habe.'[5] Offenbar akzeptiert der Sachbearbeiter dieses Entlastungsmanöver nicht und will es auf die Entscheidung des Höheren SS- und Polizeiführers in Danzig ankommen lassen. Diese erfolgt schnell.
- Der am 7.10. verhaftete Schlag wird am 8.10. zum Stab des SS Oberabschnitts Weichsel und am 14.10. direkt zum Stab des Höheren SS- und Polizeiführers in Danzig versetzt, um ihn der zivilen (ordentlichen) Gerichtsbarkeit zu entziehen.[6] Die Hauptbeschuldigten Schlag und K..p unterstehen damit der Sondergerichtsbarkeit des SS- und Polizeigerichts, das vorschlägt, zweckmäßigerweise das gesamte Verfahren selbst zu übernehmen.[7]